Mitgliedschaft/Mitglieder
Mitgliedschaft/Mitgliedsbeiträge
Auszug aus der Satzung (§§6, 7):
§ 6 Arten der Mitgliedschaft
Der Verein besteht aus
aktiven Mitgliedern,
passiven Mitgliedern
außerordentlichen Mitgliedern,
Ehrenmitgliedern
Aktive Mitglieder sind Mitglieder, die Angebote des Vereins / der Abteilung, der sie
angehören, im Rahmen der bestehenden Ordnungen nutzen können und/oder am Spiel-
bzw. Wettkampfbetrieb teilnehmen könnenFür passive Mitglieder steht die Förderung des Vereins oder bestimmter Vereinsabteilungen
im Vordergrund. Sie nutzen die sportlichen Angebote des Vereins nicht.Außerordentliche Mitglieder sind juristische Personen., insbesondere im Bereich
Ehrenmitglieder werden auf Vorschlag des Gesamtvorstandes per Beschluss mit einfacher
Mehrheit der Mitgliederversammlung ernannt. Ihnen steht ein Stimmrecht in der
Mitgliederversammlung zu.
§ 7 Beendigung der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft endet durch Austritt aus dem Verein (Kündigung); durch Ausschluss aus dem Verein; durch Streichung aus der
Mitgliederliste; durch Tod; durch Erlöschen der Rechtsfähigkeit bei juristischen Personen (außerordentlichen Mitgliedern)
Der Austritt aus dem Verein (Kündigung) erfolgt durch schriftliche Erklärung per Brief an die Geschäftsadresse des Vereins. Der Austritt kann nur zum Ende eines Halbjahres ( 30.06.; 31.12.) unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten erklärt werden.
Bei Beendigung der Mitgliedschaft, gleich aus welchem Grund, erlöschen alle Rechte aus dem Mitgliedschaftsverhältnis. Noch ausstehende Verpflichtungen aus dem Mitgliedschaftsverhältnis, insbesondere ausstehende Beitragspflichten, bleiben hiervon unberührt: Vereinseigene Gegenstände sind dem Verein herauszugeben oder wertmäßig abzugelten. Dem austretenden Mitglied steht kein Anspruch auf Rückzahlung überzahlter Beiträge zu.


