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Mitgliedschaft/Mitglieder

Mitgliedschaft/Mitgliedsbeiträge
 

Auszug aus der Satzung (§§6, 7): 

 

§ 6 Arten der Mitgliedschaft 
 

Der Verein besteht aus

  • aktiven Mitgliedern, 

  • passiven Mitgliedern 

  • außerordentlichen Mitgliedern, 

  • Ehrenmitgliedern 

     

  1. Aktive Mitglieder sind Mitglieder, die Angebote des Vereins / der Abteilung, der sie 
    angehören, im Rahmen der bestehenden Ordnungen nutzen können und/oder am Spiel- 
    bzw. Wettkampfbetrieb teilnehmen können

  2. Für passive Mitglieder steht die Förderung des Vereins oder bestimmter Vereinsabteilungen
    im Vordergrund. Sie nutzen die sportlichen Angebote des Vereins nicht.

  3. Außerordentliche Mitglieder sind juristische Personen., insbesondere im Bereich 

  4. Ehrenmitglieder werden auf Vorschlag des Gesamtvorstandes per Beschluss mit einfacher
    Mehrheit der Mitgliederversammlung ernannt. Ihnen steht ein Stimmrecht in der 
    Mitgliederversammlung zu.  

     

§ 7     Beendigung der Mitgliedschaft 
Die Mitgliedschaft endet durch Austritt aus dem Verein (Kündigung); durch Ausschluss aus dem Verein; durch Streichung aus der
Mitgliederliste; durch Tod; durch Erlöschen der Rechtsfähigkeit bei juristischen Personen (außerordentlichen Mitgliedern)

Der Austritt aus dem Verein (Kündigung) erfolgt durch schriftliche Erklärung per Brief an die Geschäftsadresse des Vereins. Der Austritt kann nur zum Ende eines Halbjahres ( 30.06.; 31.12.) unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten erklärt werden.


Bei Beendigung der Mitgliedschaft, gleich aus welchem Grund, erlöschen alle Rechte aus dem Mitgliedschaftsverhältnis. Noch ausstehende Verpflichtungen aus dem Mitgliedschaftsverhältnis, insbesondere ausstehende Beitragspflichten, bleiben hiervon unberührt: Vereinseigene Gegenstände sind dem Verein herauszugeben oder wertmäßig abzugelten. Dem austretenden Mitglied steht kein Anspruch auf Rückzahlung überzahlter Beiträge zu.